Bedenken Sie, dass Sie letztendlich selbst dafür verantwortlich sind, ob Sie Massagen in Anspruch nehmen oder nicht.
Der Massagetherapeut ist kein Arzt und stellt keine Diagnosen.
Im Zweifelsfall sollten Sie daher immer vorher Ihren Arzt konsultieren.
Eine Massage wird bei leichten Erkrankungen des Bewegungsapparates bei gesunden Menschen und ohne eine der
folgenden Erkrankungen empfohlen.
Im Folgenden werden die wichtigsten Kontra zitiert:
In den ersten drei Monaten der Schwangerschaft ist eine Massage nicht möglich. Nach dieser Frist kann mit Arztrezept nur die Massage im Sitzen oder seitwärts liegend mit weichen
Techniken durchgeführt werden.
Bei Krebserkrankungen sind Massagen nur mit ärztlicher Verordnung erlaubt, die die empfohlene Massageart genau beschreibt.
Im Falle eines Kaiserschnitts ist die Massage erst ab sechs Monate danach möglich.
Infektiöse Hauterkrankungen (z. B. Pilze, Lupus) und andere nichtinfektiöse generell keine Massage möglich (zB allergische Dermatitis), Dekubitus (UPP) und Verbrennungen.
Entzündliche Gefäßerkrankungen (z.B. Venenentzündung), Entzündung der Lymphknoten, Gefäßschwäche und schwere Kreislauf Abzüge (keine Massage möglich).
Arterielle Thrombosen ernsten und Embolien Risiko einer Lungenembolie oder anderen Körpergeweben, Krampfadern und Herzerkrankungen im allgemeinen (z.B. Tachykardie und Hypertonie).
Akute oder pathologischen Entzündung, die mit typischen Symptomen wie Schmerzen, Wärme, Hitzegefühl (Rötung der Haut) sowie Entzündung (Volumen) verbunden sind.
Prellungen, letzten Blutung, nicht verheilten Wunden, akuten Verstauchungen, akuten Ödem, Gelenkerguss, Sehnenrisse.
Akute Krankheiten im Entwicklungsstadium, wie zum Beispiel Fieber, Übelkeit, Magen-oder Zwölffingerdarmgeschwür.